Aufregung um neue Microsoft-Lizenz Wegen der Cloud: Gebrauchtsoftware vor dem Aus?

Von Dr. Dietmar Müller

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Am 1. Mai dieses Jahres hat Microsoft seine Lizenzbestimmungen geändert. Der Ärger deswegen hat sich bis heute nicht gelegt, verschiedene Branchenvertreter sehen darin sogar einen Angriff auf den Markt für Gebrauchtsoftware.

Am 1. Mai hat Microsoft seine Lizenzbestimmungen geändert. Der Ärger deswegen hat sich bis heute nicht gelegt.
Am 1. Mai hat Microsoft seine Lizenzbestimmungen geändert. Der Ärger deswegen hat sich bis heute nicht gelegt.
(Bild: gemeinfrei© Gerd Altmann / Pixabay)

Nachdem Microsoft seine Lizenzbestimmungen zum 1. Mai 2020 geändert hat, ist die Branche nachhaltig in Aufruhr. Knack- und Streitpunkt ist die Weitervermarktung von Lizenzen, die der Hersteller zukünftig unterbinden möchte. In den Produktbestimmungen, Teil jedes Microsoft Volumen-Lizenzvertrages, heißt es nun nämlich, dass Kunden beim Umstieg von On-Premises-Lizenzen mit Software Assurance (SA) auf Abo-Lizenzen aus der Cloud ab sofort ihre käuflich erworbene Software nicht mehr weiterverkaufen dürfen.

Langer Streit um Gebrauchtsoftware

Dazu muss man vielleicht wissen, dass Microsoft in der Vergangenheit wiederholt und vehement gegen den Weiterverkauf seiner Anwendungen eingeschritten ist. Denn ungenutzt in Unternehmen rumliegende Software-Lizenzen können sehr lukrativ sein, gerade wenn es sich um Office-Anwendungen handelt, die meistverbreitete Gebraucht-Sotfware am Markt. Wir sprechen hier natürlich nicht über illegal vertriebenen Aktivierungs-Keys, sondern über seriöse Gebrauchtsoftware.

Genau diese Seriosität stellte Microsoft und Oracle bereits in den 0er-Jahren in Abrede und zogen in München und Hamburg vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beendete im Jahr 2012 den Rechtsstreit und erklärte den Handel mit Gebrauchtsoftware für grundsätzlich rechtmäßig. Auch Anwendungen, die gebündelt in Verkehr gebracht wurden – sogenannte „Volumenlizenzen“ –, dürfen einzeln weiterverkauft werden, bestätigte der Bundesgerichtshof 2013. Und um genau diese geht es Microsoft.

Unmut bei Händlern

Nun also ein neuerlicher Versuch, den Handel zu unterbinden. Das sorgt verständlicherweise für Unmut bei Händlern wie Thomas Bauer, CEO der Relicense AG: „Die Strategie von Microsoft, die hinter der Änderung der Microsoft-Produktbestimmungen zum 1. Mai 2020 steht, ist offensichtlich – Microsoft will den zweiten Lizenzmarkt trockenlegen, tut dies aber zum Nachteil seiner eigenen Kunden. Hierbei betrifft das Kunden, die ein Microsoft Cloud ‚From SA‘ nutzen. Die neuen Produktbedingungen stellen die Anforderung, dass die unbefristeten Lizenzen so lange behalten werden, solange das Form SA-Produkt genutzt wird.“

Bauer sieht den Redmonder Sotfwarekonzern als schlechten Verlierer, der auf welchem Weg auch immer das Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgehen möchte. „Mit diesen neuen Produktbestimmungen beeinflusst Microsoft das EuGH-Urteil über die Erschöpfung des Softwarevertriebsrechts ausschließlich zu seinem eigenen Vorteil“, so Bauer. „Die Kunden von Microsoft sind von diesen Änderungen nämlich nur negativ betroffen. Die Änderungen hindern sie daran, frühere Investitionen in unbefristete Lizenzen wieder zu rekapitalisieren (was vor der Änderung möglich war). Und das im Gegenzug, ohne jegliche neue Vorteile.“ Dies sei insbesondere im Vergleich zu Kunden, die vom Subscription Licensing – also ohne unbefristete Lizenzen – in die Microsoft-Cloud migrieren und ebenfalls Anspruch auf die von SA gewährten Rabatte haben, unfair.

In die selbe Kerbe haut Andreas E. Thyen, Präsident des Verwaltungsrats der LizenzDirekt AG. Er stellt fest: „Während offenbar bislang Kunden ihre On-Premises-Lizenzen nach dem Umstieg ‚fromSA‘ in die Cloud veräußern konnten, ist dies jetzt nicht mehr möglich.“ Thyen sieht zwei klare strategische Stoßrichtungen: „Erstens, der Nachschub aktueller gebrauchter Softwarelizenzversionen soll so drastisch wie möglich reduziert werden. Und zweitens scheint es fast so, als sei die derzeit dramatisch gestiegene Cloud-Nachfrage ein Grund, warum Microsoft das Rabatt-Programm um diesen Vorteil entwertet hätte. Offenbar ist Microsoft aufgrund der hohen Cloud-Nachfrage nicht mehr zum Preisnachlass gewillt, ohne dem Kunden eine zusätzliche Einschränkung abringen zu wollen.“

Was sollten Betroffene tun?

Thyen geht aber noch einen Schritt weiter. Er meldet erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit von einseitigen überraschenden Änderungen von Lizenzverträgen: „Es sollte Kunden, die in ein Cloud-Modell, das neben der Abhängigkeit von der Software noch diejenige von der Infrastruktur ergänzt, tatsächlich ein Alarmsignal sein. Es steht zu befürchten, dass Änderungen der Cloud-Bedingungen genauso kurzfristig und nachteilhaft erfolgen können und eklatante Nutzungs- und/oder Preisänderungen dann ebenfalls auf das Konto ‚gängige Praxis‘ vom Kunden eingezahlt werden.

Die Anwender von Gebraucht-Lizenzen sind sowohl Unternehmen wie auch Behörden. Neben dem Bundessozialgericht in Kassel und der Datenzentrale Baden-Württemberg setzen zum Beispiel über 1200 Städte und Gemeinden auf Lizenzen des Gebrauchtsoftware-Pioniers usedSoft, darunter die Städte Nürnberg und Stralsund sowie der Landkreis Passau.

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Bauer von Relicense rät Unternehmen und Behörden dringend davon ab, Microsofts Änderungen der Produktbedingungen zu akzeptieren und sich mit Anbietern von Gebrauchtsoftware in Verbindung zu setzen. So könnten Möglichkeiten ausgelotet werden. Dazu dürften allen voran rechtliche Schritte zählen. Das sieht auch Thyen von LizenzDirekt so: „Hier wird genau zu prüfen sein, ob den Maßgaben des Kartellrechts und AGB-Rechts einschließlich dem europarechtlich insoweit geprägtem Urheberrecht in einem angemessenen Maße Rechnung getragen wird.“

„Um schnellstmöglich Klarheit zu schaffen für diejenigen unserer Kunden, von denen wir gebrauchte Microsoft-Lizenzen aus Software-Assurance-Verträgen beziehen, lassen wir bereits prüfen, ob die neuen Produktbestimmungen rechtlich Bestand haben“, erklärte auch der Vendosoft-Geschäftsführer Björn Orth. Über die generelle Fraglichkeit einer einseitigen Lizenzänderung „on the fly“ hinaus macht er auch kartellrechtliche Einwände gegen die Kopplung von On-Premise- und Miet-Lizenzen geltend. Seiner Ansicht nach stehen die Änderungen durch Microsoft der geltenden Rechtsprechung entgegen. Er sieht gute Chancen, dass die neuen Klauseln aufgrund von Intransparenz und Unangemessenheit als unwirksam erklärt werden.

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