IT-Planungsrat beschließt Kooperationsmodell Servicestandards für eGovernment kommen

Autor Manfred Klein

Auch seine aktuelle Sitzung hat der IT-Planungsrat wegen der Corona-Krise online durchgeführt. Zentrales Thema der Sitzung, die erstmals unter dem Vorsitz des neuen Bundes-CIO, BMI-Staatssekretär Dr. Markus Richter stattfand, war die Weichenstellung für die weitere Digitalisierung der deutschen Verwaltung.

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Servicestandards für eGovernment kommen
Servicestandards für eGovernment kommen
(© zhu difeng – stock.adobe.com)

Zentrale Beschlüsse betreffen die Nachnutzung bereits entwickelter Leistungen und die Modernisierung der deutschen Register als Voraussetzung für eine schnelle und nutzerfreundliche Verwaltungsdigitalisierung. Die Sitzung fand vor dem Hintergrund des kürzlich verabschiedeten Konjunkturpakets statt, das zusätzliche drei Milliarden Euro für die digitale Verwaltung vorsieht.

‚Zum Konjunkturpaket erklärte der Bundes-CIO und IT-Planungsrat-Vorsitzender Dr. Markus Richter: „Wir wollen mit den zusätzlichen Mitteln Länder und Kommunen gezielt entlasten und den Aufbau der digitalen Infrastruktur vorantreiben. Damit ist aber auch der politische Auftrag verbunden, die OZG-Umsetzung zu beschleunigen und ein bundesweites digitales Angebot nach dem Modell Einer für Alle‘ zu schaffen.“

Das Prinzip „Einer für Alle“ ist Kernelement der arbeitsteiligen OZG-Umsetzung. Bereits entwickelte Online-Dienste können damit von anderen Ländern übernommen werden.

Mit seinen Beschlüssen zum länderübergreifenden Kooperationsmodell, will der der IT-Planungsrat zudem den Grundstein für eine bürokratiearme Nachnutzung von OZG-Leistungen legen. Der sogenannte „FIT-Store“ soll einen einheitlichen Rahmen schaffen, in dem Länder Online-Leistungen auf standardisierter vertraglicher Basis abrufen können. Wichtige Fragen zu Kosten für Betrieb und Weiterpflege, Nutzungsbedingungen oder Lizenzrechten sollen damit gelöst werden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Registermodernisierung. Der IT-Planungsrat entwirft ein Zielbild einer modernisierten Registerlandschaft. Digitaler Datenaustausch zwischen Behörden und elektronisch geführte Datenbanken gehen darin Hand in Hand mit datenschutzrechtlichen Vorgaben und dem Schutz vor Profilbildung. Bis Jahresende soll ein Konzept für eine modernisierte Registerlandschaft vorliegen, das auch die europäische Ebene einschließt.

Weitere Beschlüsse betreffen die digitale Infrastruktur, Informationssicherheit und die Konsolidierung der Unternehmenskonten, für die der IT-Planungsrat Mittel aus seinem Digitalisierungsbudget bereitstellt.

Fortschritte gibt es auch bei der weiteren Koordinierung der OZG-Aktivitäten. Insbesondere wenn es um die Neuentwicklung oder Modernisierung von eGovernment-Anwendungen geht. Die Rede ist hier von den jetzt verabschiedeten Servicestandards. Auf den Seiten zum Onlinezugangsgesetz heißt es dazu unter anderem: „Der Servicestandard definiert also ganzheitliche Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und bietet einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung neuer sowie die Optimierung bestehender digitalisierter Angebote. Er umfasst die Kategorien:

  • Nutzerzentrierung,
  • Vorgehen,
  • Zusammenarbeit,
  • Offenheit,
  • Technischer Betrieb und
  • Wirkungscontrolling.

Der Servicestandard basiert auf dem Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats (NKR, 2016) und wurde für die Digitalisierung der OZG-Leistungen adaptiert. In diesem Kontext erweitert er das Reifegradmodell, das die Anforderungen aus dem OZG abbildet. Markus Richter erklärte dazu: „Für mich ist es wichtig, dass unsere Verwaltung nutzerfreundlich digitalisiert wird. Mit dem Servicestandard bieten wir eine wichtige Handreichung, um die Digitalisierungsprozesse nach einheitlichen Qualitätskriterien auszurichten.“

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