Coronakrise: Große Auswirkungen

Von Harald Czycholl

Kurzarbeit verringert das Einkommen der betroffenen Mitarbeiter. Und sie betrifft auch zukünftige Einkünfte – nämlich jene aus der betrieblichen Altersvorsorge. Einvernehmliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können helfen.

Kurzarbeit wirkt sich auch auf die betriebliche Altersvorsorge aus.
Kurzarbeit wirkt sich auch auf die betriebliche Altersvorsorge aus.
(Bild: © kathrinm - stock.adobe.com)

Kurzarbeit – so heißt der Rettungsanker für viele Betriebe in diesen Krisentagen. Knapp eine halbe Million Betriebe in Deutschland hatten Ende März bereits Kurzarbeit angemeldet, und es dürften noch deutlich mehr werden: Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit deutlich mehr Arbeitnehmern in Kurzarbeit als in der Finanzkrise 2008/2009. Zum Vergleich: Damals zählte man in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende.

Auch im Kfz-Gewerbe ist dieses Instrument bereits weit verbreitet: Etwa 70 Prozent der Autohäuser und Kfz-Betriebe nehmen Kurzarbeitergeld in Anspruch, zeigt eine Umfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), an der sich 1.069 Betriebe beteiligt hatten. Rund 90 Prozent von ihnen haben dies für Mitarbeiter des Verkaufsbereichs beantragt, 74 Prozent außerdem für Service- und Werkstattpersonal. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern drohe dadurch eine finanzielle Schieflage, warnt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Denn schließlich wird der Verdienstausfall aufgrund der verringerten Arbeitszeit durch das Kurzarbeitergeld nur zu 60 Prozent (67 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) ausgeglichen. „Da die überwiegend kleinen und mittelständischen Kfz-Betriebe meist nicht über die notwendigen wirtschaftlichen Rücklagen verfügen, um diese Lücke zu schließen, sollte dies auf dem Weg staatlicher Ausgleichszahlungen erfolgen“, fordert Karpinski.