Formularlösung von BSI SVA Zürich setzt Vorgaben zur Corona-Ersatz-Entschädigung zügig um

Autor Ira Zahorsky

Zahlreiche Selbstständige sind wirtschaftlich von der Corona-Pandemie betroffen. In der Schweiz gibt es deshalb eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung, die per Formular oder telefonisch beantragt werden kann. Die SVA Zürich setzt dabei auf eine Lösung von BSI.

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Der Schweizer Bundesrat zahlt auch Selbstständigen eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung.
Der Schweizer Bundesrat zahlt auch Selbstständigen eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung.
(Bild: © Marcus - adobe.stock.com)

Selbstständigen ist der Zugang zur Arbeitslosenversicherung verwehrt. Der Schweizer Bundesrat hat deshalb die Einführung der Corona-Erwerbsersatzentschädigung verfügt. Selbstständige, die von den bundesrätlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, können bei ihrer Ausgleichskasse einen Antrag stellen.

Diese Meldung bekam die Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige (SVA Zürich) an einem Freitagnachmittag – und musste sie bis zum darauffolgenden Montag umsetzen. Über das Wochenende realisierte BSI Software für die SVA Zürich eine automatisierte Formularlösung. Bereits in den ersten 30 Minuten nach Freischaltung der Formulare reichten im Wirtschaftskanton Zürich rund 3.000 Selbstständige ihr Gesuch bei ein. Innerhalb von fünf Tagen waren es 14.000, landesweit mehr als 70.000.

Der Antragsprozess besteht aus insgesamt acht Formularen, über die die Betroffenen sehr niederschwellig und gut geführt ihren Antrag zur Ersatzentschädigung einreichen können. Im Hintergrund wird die Datenübermittlung automatisiert und die Daten für die Umsysteme strukturiert.

Genauso wichtig wie die komfortable Formularlösung war die Telefon-Hotline der SVA Zürich. Über 30 Beraterinnen und Berater betreuten gleichzeitig die Hotline.

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